Darlehens- und Stipendienfonds
Der Fonds unterstützt alle immatrikulierte Studierende des Assessmentjahrs, sowie der Bachelor- und Masterstufe mit Stipendien und zinsgünstigen Darlehen. Damit soll verhindert werden, dass das Studium aufgrund finanzieller Engpässe verunmöglicht oder sogar abgebrochen werden muss. Als Kriterien für die Unterstützung gelten neben den individuellen finanziellen Umständen auch die persönliche Einstellung zu Leistungswille- und fähigkeit. Beiträge aus dem Darlehens- und Stipendienfonds werden in der Regel frühestens ab dem zweiten regulären Studiensemester seit der Erst- bzw. der Reimmatrikulation ausgerichtet. Anträge von Studierenden, die im ersten Semester immatrikuliert sind, nehmen wir auch entgegen - das Kriterium der finanziellen Bedürftigkeit wird besonders gründlich geprüft.
Für ausländische Studierende kann die Differenz zwischen normaler Semestergebühr der Stufe für Inländer und der Studiengebühr für Ausländer als Stipendium ausgerichtet werden.
Die Antragsformulare zur Einreichung des Gesuches eines Stipendium oder Darlehens stehen als Download in Compass, Rubrik "Anträge" zur Verfügung. Die Fristen für die Einreichung des Antragformulars inklusiv aller notwendigen Unterlagen sind jeweils:
• Herbstsemester: 1. Oktober
• Frühjahrsemester: 1. März
Bitte beachten Sie, dass neben dem Formular weitere Unterlagen zur Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit angefordert werden. Sie benötigen also etwas Zeit, den Antrag zu vervollständigen.
Sobald alle notwendigen Unterlagen (gemäss Formular) vorhanden sind, kann das Gesuch bei der Fachstelle für Studienfinanzierung per Post an genannte Adresse zugestellt werden oder auch in den Briefkasten des Gebäudes Bodanstrasse 1 (Gebäude 25 siehe Campusplan) abgegeben werden.
Die Fachstelle für Studienfinanzierung prüft nach Erhalt zuerst die Vollständigkeit der Unterlagen und kommt danach auf die Gesuchsteller zu, um in einem persönlichen Gespräch das Gesuch zu besprechen.
Bitte lesen Sie unsere Grundsätze zur Darlehens- und Stipendienvergabe mit den Qualifikationskriterien.
Darlehen als Notunterstützung
Für Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage mit zeitlicher Dringlichkeit befinden, kann ein einmaliges Darlehen ausserhalb der Vergabekriterien sowie in beschränktem Umfang vergeben werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Studienfinanzierung.
Sozial-und Kulturfonds SHSG
Beim Sozial-und Kulturfonds der Studentenschaft der Universität St.Gallen (SHSG) besteht die Möglichkeit bei begründeten Ausnahmefällen kurzfristige einmalige Nothilfen zu beantragen. Es gelten diverse Voraussetzungen, die Sie im Reglement nachlesen können (Art.17 bis)
Reglement SoKu_SHSG
Praxisleitfaden SoKu SHSG