
Die Salärauszahlung erfolgt in der Regel am 25. Tag des Monats auf das Bankkonto der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verantwortlich für die Auszahlung des Salärs inkl. allfälliger Nebenleistungen ist die Personaladministration im Ressort Personal & Sport.
Das Salär wird in CHF auf ein Schweizer Bankkonto überwiesen, welches vor dem Arbeitsantritt bei einer Bank der eigenen Wahl zu eröffnen ist.
Gehaltsabrechnung
Bei der ersten Überweisung des Gehalts wird eine Gehaltsabrechnung zugestellt. Diese informiert über den Grundlohn sowie die entsprechenden Abzüge für die Sozialversicherungen. Eine Gehaltsabrechnung wird nur bei Veränderungen der Auszahlungssummen zugestellt.
Das Jahressalär setzt sich aus dem Monatssalär x 13 zusammen. Die Auszahlung des 13. Teils erfolgt zur Hälfte Ende Juni und Dezember.
Lohnabzüge
Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in teilen sich die Sozialbeiträge hälftig. Die Abzüge für die Sozialbeiträge betragen ca. 15% des Bruttolohns (ohne Steuer und Einkäufe in die Berufliche Vorsorge).
Alters- und Hinterbliebenen Versicherung AHV/IV/EO |
5.125% |
Arbeitslosenversicherung ALV, bis max. CHF 148'200 |
1.10% |
Arbeitslosenversicherung ALV, ab. CHF 148'200
|
0.50% |
Nichtberufsunfallversicherung NBU, bis max. CHF 148'200 |
0.80% |
Berufliche Vorsorge (altersabhängig) |
max. 11.3% |
Lohnzulagen
Lohnzulagen sind ergänzende Zahlungen. Dabei handelt es sich um Kinder- und Ausbildungszulagen, Familien- und Geburtszulagen und um Treueprämien. Anträge zur Berechtigung auf Kinder-/Ausbildungszulagen sind bei der Personaladministration anzufordern.
Berufliche Vorsorge / Zusätzliche Kaderversicherung berufliche Vorsorge
In der St.Galler Pensionskasse versichert ist für ordentliche und ausserordentliche Professorinnen und Professoren sowie vollamtliche Dozierende der Universität St.Gallen der AHV-pflichtige Lohn, vermindert um den Koordinationsabzug (Leistungen aus der ersten Säule (AHV/IV)).
Die Kaderversicherung (Berufliche Vorsorge) ist eine Ergänzung zur Grundversicherung in der Versicherungskasse für das Staatspersonal. Versichert wird das «Institutsviertel», d.h. eine Zulage von bis zu 25% des Grundgehalts, mit welcher eine leitende Funktion in einem Universitätsinstitut abgegolten werden kann. Versichert sind Altersleistungen, die im Zeitpunkt der Pensionierung in Kapital- oder in Rentenform zur Auszahlung kommen, sowie Todesfall- und geringfügige Invaliditätsleistungen.